Damit ein neues Konto verwendet werden kann, ist es notwendig, dieses zuerst auf Antrag zu eröffnen. Die Antragsstellung kann per Post, per Internet oder natürlich auch in der Filiale geschehen. Die Bank fordert sodann alle Unterlagen und auch die Karten und Geheimnummern an. Es nimmt in etwa ein bis zwei Wochen in Anspruch, bis diese in der Filiale aufliegen oder auf dem Postweg zugeschickt werden. Nach Erhalt der Zugangsdaten kann das Konto sofort verwendet werden.
Die Dauer bis zum Erhalt der Zugangsdaten kann von Bank zu Bank unterschiedlich ausfallen. Bei einem Bankwechsel sollte daher das alte Konto daher erst gekündigt werden, wenn man das neue Konto bereits in Verwendung genommen hat. Hierbei sollte man auch nicht vergessen, eventuelle Daueraufträge und Einzugsermächtigungen zu ändern. In der Regel helfen die Banken auch dabei.
Damit ein Girokonto beantragt werden kann, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die der Antragssteller erfüllen muss. Diese sind wie folgt:
Die unterschiedlichen Institute handhaben die Bedingungen jeweils unterschiedlich. Die genauen Voraussetzungen können bei der jeweiligen Bank in Erfahrung gebracht werden.
Für Minderjährige, die noch nicht voll geschäftsfähig sind, ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten für die Antragsstellung notwendig.
Eine Person kann so viele Girokonten eröffnen und führen wie sie möchte. Hier gibt es keine Beschränkung. Die Führung von zwei oder mehreren Konten nebeneinander kann sogar Vorteile mit sich bringen, wenn man beispielsweise verschiedene Einkommensarten hat und diese trennen möchte.
Wenn Girokonten bei unterschiedlichen Banken geführt werden und bei einem Konto ein Schufa Eintrag vorgenommen wurde, so kann es sein, dass es dadurch Probleme bei der Eröffnung eines weiteren Kontos geben kann.